Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2013, Az. II ZR 73/11

II. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 4788

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
II
ZR 73/11

vom

25. Juni 2013

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der II.
Zivilsenat des [X.] hat am 25.
Juni 2013 durch den
Vorsitzenden Richter Prof.
[X.], [X.]
Strohn, die
Richterin
Dr.
[X.] sowie [X.]
Drescher
und
Born
beschlossen:
In dem Urteil des II. Zivilsenats des [X.] vom 12.
März 2013, Seite 13, Rn. 21, letzter Satz muss es richtig
heißen:

des [X.] gerade eine Forderung
des Kom-

Bergmann
Strohn
[X.]

Drescher
Born
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 22.07.2010 -
18 O 162/09 -

OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2011 -
I-8 [X.] -

Meta

II ZR 73/11

25.06.2013

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2013, Az. II ZR 73/11 (REWIS RS 2013, 4788)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 4788

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