Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2013, Az. IV ZR 224/12

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 4094

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZR 224/12
vom

17. Juli 2013

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die
Richter Wendt, [X.], [X.], [X.] und die Richterin Dr. Brockmöller
am 17. Juli 2013

beschlossen:

Der Tenor des [X.] vom 10.
Juli 2013 wird nach §
319 Abs.
1 ZPO im Kostenpunkt berichtigt und wie folgt neu gefasst:

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivil-senats des [X.] vom 15.
Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer
der Klägerin (§§
97 Abs.
1, 101 Abs.
1 ZPO).

Wendt [X.] Dr.
Karczewski

[X.] Dr. Brockmöller

Meta

IV ZR 224/12

17.07.2013

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2013, Az. IV ZR 224/12 (REWIS RS 2013, 4094)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 4094

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IV ZR 224/12

I ZR 203/08

IV ZB 23/11

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