Aktenzeichen IV ZB 23/11

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RCN:
RCNLJEDPNL7XYZSJ7E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2012

Nachlasspflegerberbestellung: Bedürfnis bei Beeinträchtigung eines Vertragserben durch Auswechslung des im Erbvertrag vorgesehenen Testamentsvollstreckers

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.07.2012

Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein eines Erben; Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische Verfügung und Auswechslung des Testamentvollstreckers

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Verfahrensgang

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Az. IV ZB 23/11
Bundesgerichtshof, IV ZB 23/11, 13.09.2012. Bundesgerichtshof, IV ZB 23/11, 17.07.2012.
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