Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.04.2009, Az. IV ZR 77/07

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 4055

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] BESCHLUSS IV ZR 77/07vom 8. April 2009 in dem Rechtsstreit - 2 -

[X.] hat durch [X.], [X.], [X.], die Richterin Dr. [X.] und [X.] am 8. April 2009 gemäß § 552 a Satz 1 ZPO einstimmig beschlossen: Die Revision gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des [X.] vom 26. Februar 2007 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Streitwert: 50.000 •.

Gründe: Die Revision war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für ih-re Zulassung nicht vorliegen und das Rechtsmittel keine Aussicht auf [X.] hat (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 18. Februar 2009 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO). 1 Das Vorbringen aus dem Schriftsatz der Klägerinvertreter vom 17. März 2009 hat der Senat berücksichtigt. Auch daraus ergibt sich nichts dafür, dass die Klägerin im Jahre 1998 noch Versicherungsnehme-rin des bereits im Jahre 1994 beendeten Versicherungsvertrages hätte 2 - 3 -

werden können (vgl. Ziff. 1 des Hinweises des Vorsitzenden vom 18. Februar 2009). Dass der Versicherungsfall sich noch in versicherter Zeit ereignet haben soll, ist insoweit unerheblich.
[X.] [X.] [X.] Dr. [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 07.06.2006 - 8 O 12617/05 - [X.], Entscheidung vom [X.] - 8 U 1631/06 -

Meta

IV ZR 77/07

08.04.2009

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.04.2009, Az. IV ZR 77/07 (REWIS RS 2009, 4055)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 4055

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.