Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.05.2011, Az. IV ZR 86/08

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 6534

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZR 86/08
vom

18.
Mai 2011

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die
Vorsit-zende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterin [X.], [X.], [X.] und die Richterin Dr. Brockmöller

am 18.
Mai 2011

beschlossen:

Die Erinnerung der Beklagten gegen den Ansatz der [X.] in der Kostenrechnung vom 22. Juni 2009
wird zurückgewiesen.

Gründe:

Mit Beschluss vom 10. Juni 2009
hat der Senat die Nichtzulas-sungsbeschwerde der Beklagten
verworfen und ihr die Kosten des Be-schwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe
auferlegt.

Gegen den Ansatz der Gerichtskosten aus der Kostenrechnung vom 22. Juni
2009 hat sich die Beklagte
mit Schreiben vom 20. Mai 2010, 1. November 2010 und 5. April 2011 gewandt. Der Kostenbeamte
hat diese Eingaben als Erinnerung nach §
66 GKG gewertet und dieser nicht abgeholfen. Über die Erinnerung hat nach §
66 Abs.
1 Satz
1 GKG, §
139 Abs.
1 [X.] zu entscheiden ([X.], Beschluss vom 20.
September 2007 -
IX
ZB 35/07, JurBüro
2008, 43).

1
2
-
3
-

Die zulässige, insbesondere statthafte

66 Abs.
1 GKG) Erinne-rung ist unbegründet. Sie kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden ([X.] aaO). Das ist hier jedoch nicht der Fall, da die Klägerin
lediglich geltend macht, ihren
Rechtsanwalt beauftragt zu ha-ben, vor Einreichung
der Nichtzulassungsbeschwerde
die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu erwirken.

Im Übrigen ist der nach Nr.
1242
der Anlage 1 zum GKG erfolgte [X.] nicht zu beanstanden.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, §
66 Abs.
8 GKG.

Dr. [X.][X.] Dr.
Karczewski

[X.] Dr. Brockmöller

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.07.2007 -
4 [X.]/07 -

OLG [X.], Entscheidung vom 06.03.2008 -
6 [X.] -

3
4
5

Meta

IV ZR 86/08

18.05.2011

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.05.2011, Az. IV ZR 86/08 (REWIS RS 2011, 6534)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 6534

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