Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.02.2013, Az. IX B 179/12

9. Senat | REWIS RS 2013, 8020

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Gegenstand

Divergenz


Leitsatz

NV: Zieht das FG aus der Rechtsprechung des BFH lediglich andere als die vom Beschwerdeführer für richtig erachteten Schlüsse, liegt darin keine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO.

Gründe

1

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

2

Die geltend gemachte Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --[X.]O--) zur Rechtsprechung des [X.] ([X.]) liegt nicht vor. Vielmehr setzt sich das Finanzgericht ([X.]) in seinem Urteil mit dem von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) herausgestellten Urteil des [X.] vom 21. Februar 1991 IX R 265/87 ([X.]E 163, 560, [X.] 1992, 718) auseinander und zieht daraus lediglich andere als die von der Klägerin für richtig erachteten Schlüsse. Das genannte [X.]-Urteil hat allein § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum Gegenstand und trifft keine Aussage darüber, ob die hierfür geltenden Grundsätze auch auf den --von seiner Zielsetzung völlig anders gelagerten und daher möglicherweise anders auszulegenden-- § 4 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes ([X.]) übertragbar sind. Hierzu hat die Klägerin auch nichts vorgetragen.

3

Was das [X.]-Urteil vom 14. Oktober 1998 [X.] ([X.]E 187, 239, [X.] 1999, 89) betrifft, so sagt dieses aus, dass eine Wohnung einem Angehörigen nicht i.S. des § 10h EStG "überlassen" ist, wenn sie der Angehörige aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts nutzt. Behält sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ein Nutzungsrecht vor, so stellt die spätere Einräumung des Nutzungsrechts durch den neuen Eigentümer kein Entgelt dar. Das Nutzungsrecht mindert vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens. Geht man davon aus, dass diese § 10h EStG betreffende Rechtsprechung zum Begriff des Überlassens auf § 4 Satz 2 [X.] übertragbar ist, so liegt dennoch keine Divergenz vor; vielmehr entspricht das angefochtene Urteil des [X.] den in der angeblichen Divergenzentscheidung ausgeführten Grundsätzen.

Meta

IX B 179/12

20.02.2013

Bundesfinanzhof 9. Senat

Beschluss

vorgehend FG München, 23. Oktober 2012, Az: 12 K 3577/11, Urteil

§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO

Zitier­vorschlag: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.02.2013, Az. IX B 179/12 (REWIS RS 2013, 8020)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 8020

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