VGH München, Urteil vom 03.04.2023, Az. 11 N 22.940

11. Senat | REWIS RS 2023, 1701

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Gegenstand

Normenkontrolle, Taxitarifordnung, Verpflichtung zur Annahme bargeldloser Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten, Antragsbefugnis eines Antragstellers, der weder bei einem örtlich ansässigen Taxiunternehmen angestellt noch Inhaber einer Taxikonzession ist (verneint), hinreichende Wahrscheinlichkeit einer künftigen Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift auf den Antragsteller


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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11 N 22.940

03.04.2023

VGH München 11. Senat

Urteil

Sachgebiet: N

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 03.04.2023, Az. 11 N 22.940 (REWIS RS 2023, 1701)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1701

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