Aktenzeichen 11 N 22.940

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RCNS9DQT9EQVG2UW2P

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VGH München: Urteil vom 03.04.2023

Normenkontrolle, Taxitarifordnung, Verpflichtung zur Annahme bargeldloser Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten, Antragsbefugnis eines Antragstellers, der weder bei einem örtlich ansässigen Taxiunternehmen angestellt noch Inhaber einer Taxikonzession ist (verneint), hinreichende Wahrscheinlichkeit einer künftigen Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift auf den Antragsteller

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