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Bereithalten von Taxis an behördlich zugelassenen Stellen
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Bereithalten von Taxis an behördlich zugelassenen Stellen
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
19.06.2018
Urteil
Sachgebiet: N
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 19.06.2018, Az. 11 N 17.1693 (REWIS RS 2018, 7564)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 7564
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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