Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.10.2006, Az. 2 StR 425/06

2. Strafsenat | REWIS RS 2006, 1286

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] vom 18. Oktober 2006 in der Strafsache gegen wegen versuchten Betruges - 2 - Der 2. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts am 18. Oktober 2006 beschlossen: Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des [X.] gegen den Verwerfungsbeschluss des [X.] vom 13. Juli 2006 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Gründe: Nach Einlegung der Revision gegen das Urteil des [X.] vom 2. Mai 2006 sind die Urteilsgründe dem Angeklagten am 23. Mai 2006, seinem Verteidiger am 24. Mai 2006 zugestellt worden. 1 Da Revisionsbegründung bis zum 13. Juli 2006 nicht eingegangen war, hat das [X.] die Revision daher mit Beschluss vom 13. Juli 2006 als unzulässig gemäß § 346 Abs. 1 StPO verworfen; der Beschluss wurde dem Verteidiger des Angeklagten am 19. Juli 2006 zugestellt. 2 - 3 - Der Antrag vom 27. Juli 2006 (eingegangen am 2. August 2006) war als unzulässig auf Kosten des Antragstellers zu verwerfen. Gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO ist der Antrag binnen einer Woche nach Zustellung des Verwer-fungsbeschlusses zu stellen. Diese Frist ist hier nicht eingehalten. 3 [X.] Roggenbuck

Meta

2 StR 425/06

18.10.2006

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.10.2006, Az. 2 StR 425/06 (REWIS RS 2006, 1286)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 1286

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

3 StR 423/20 (Bundesgerichtshof)

Strafverurteilung wegen Raubes u.a.: Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist


2 StR 441/09 (Bundesgerichtshof)


4 StR 388/10 (Bundesgerichtshof)


3 StR 342/23 (Bundesgerichtshof)


4 StR 320/12 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.