Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.02.2010, Az. IX ZB 257/09

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 9466

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[X.]BESCHLUSS [X.] ZB 257/09 vom 11. Februar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter, den Richter [X.], die Richterin [X.] sowie [X.] [X.] und [X.] am 11. Februar 2010 beschlossen: [X.] vom 14. Januar 2010 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es anstatt "Vermögensgensverschwendung" richtig "Vermögens-verschwendung" heißen muss. Ganter [X.] [X.]

[X.] Pape Vorinstanzen: AG [X.]ingen-Schwenningen, Entscheidung vom 06.03.2009 - 1 [X.] 103/08 - [X.], Entscheidung vom [X.] - 62 T 34/09 A -

Meta

IX ZB 257/09

11.02.2010

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.02.2010, Az. IX ZB 257/09 (REWIS RS 2010, 9466)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 9466

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IX ZB 257/09

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