Aktenzeichen IX ZB 257/09

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RCN36RYA5AGD8QY535

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.01.2010

Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags nach Ablauf der Sperrfrist trotz Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung in einem früheren Verfahren

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