BayObLG München, Entscheidung vom 09.10.2019, Az. 201 ObOWi 963/19

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Gegenstand

Zweckentfremdung von Wohnraum - Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bei relativ hoher Geldbuße


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

201 ObOWi 963/19

09.10.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.10.2019, Az. 201 ObOWi 963/19 (REWIS RS 2019, 2788)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 2788

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