BayObLG München, Entscheidung vom 16.05.2022, Az. 201 ObOWi 483/22

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Gegenstand

Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 ObOWi 483/22

16.05.2022

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 16.05.2022, Az. 201 ObOWi 483/22 (REWIS RS 2022, 3357)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3357

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