BayObLG München, Entscheidung vom 17.10.2019, Az. 202 ObOWi 948/19

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Gegenstand

Berücksichtigung außergewöhnlich schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse bei Bußgeldbemessung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 ObOWi 948/19

17.10.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 17.10.2019, Az. 202 ObOWi 948/19 (REWIS RS 2019, 2507)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 2507

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Referenzen
Wird zitiert von

201 ObOWi 483/22

Zitiert

4 StR 422/15

Zitieren mit Quelle:
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