BayObLG München, Entscheidung vom 11.02.2020, Az. 201 ObOWi 2771/20

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Gegenstand

Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit - Zweckentfremdung von Wohnraum


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

201 ObOWi 2771/20

11.02.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 11.02.2020, Az. 201 ObOWi 2771/20 (REWIS RS 2020, 10566)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10566

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201 ObOWi 963/19

3 Ss OWi 270/18

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