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Verlängerung der Sicherungshaft wegen Vernichtung des Passes
Meta
15.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Traunstein, Entscheidung vom 15.06.2016, Az. 4 T 1933/16 (REWIS RS 2016, 9856)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 9856
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, V ZB 99/16, 19.01.2017.
LG Traunstein, 4 T 1933/16, 15.06.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen Passvernichtung
4 T 2163/16, 4 T 2295/16 (LG Traunstein)
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus
Antrag auf Sicherungshaft - Abschiebehaft
Unbegründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Abschiebehaft
Notwendiger Inhalt des Haftantrags für die Verlängerung von Abschiebungshaft