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Verlängerung der Sicherungshaft wegen Vernichtung des Passes
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Verlängerung der Sicherungshaft wegen Vernichtung des Passes
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
15.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Traunstein, Entscheidung vom 15.06.2016, Az. 4 T 1933/16 (REWIS RS 2016, 9856)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 9856
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
LG Traunstein, Entscheidung vom 15.06.2016, Az. 4 T 1933/16 (REWIS RS 2016, 9856)
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2017, Az. V ZB 99/16 (REWIS RS 2017, 17112)
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Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen Passvernichtung
Notwendiger Inhalt des Haftantrags für die Verlängerung von Abschiebungshaft
Antrag auf Sicherungshaft - Abschiebehaft
4 T 2163/16, 4 T 2295/16 (LG Traunstein)
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus
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Rechtmäßige Haftanordnung eines vollziehbar Ausreisepflichtigen