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Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen Passvernichtung
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Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen Passvernichtung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
18.07.2016
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Traunstein, Entscheidung vom 18.07.2016, Az. 4 T 2293/16 (REWIS RS 2016, 8036)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8036
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4 T 2163/16, 4 T 2295/16 (LG Traunstein)
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus
Unbegründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Abschiebehaft
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
Haftanordnung ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 9 RL 2013/33/EU aufzuheben
Verlängerung der Sicherungshaft wegen Vernichtung des Passes