VG Ansbach, Urteil vom 24.02.2015, Az. AN 1 K 12.02289

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Gegenstand

materielle Ausschlussfrist, Fristversäumung, Förderantragsstellung, Dienstpflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit, Schadensersatzpflicht, Beamtenrecht, Dienstherr, Betriebskostenförderung, Bewilligungszeitraum, Gemeinderatsbeschluss, Mehrbelastung, Überlastungsanzeige, Pflichtenverstoß, Organisationsverschulden, Kassenversicherung, Missverhältnis, Rechtssicherheit, Haushaltsmittel, Kindergarten, Arbeitszeit, Antragsfrist, Vertretungsregelung, Organisationsmangel, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte, Abwesenheitsvertretung, Fürsorgepflicht, Risikoverteilung, Treueverhältnis, Schadensersatzanspruch, Gemeindeverwaltung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 1 K 12.02289

24.02.2015

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 24.02.2015, Az. AN 1 K 12.02289 (REWIS RS 2015, 15064)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 15064

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