Aktenzeichen AN 1 K 12.02289

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RCN9GJ2A2PL9GBP4KR

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VG Ansbach: Urteil vom 24.02.2015

materielle Ausschlussfrist, Fristversäumung, Förderantragsstellung, Dienstpflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit, Schadensersatzpflicht, Beamtenrecht, Dienstherr, Betriebskostenförderung, Bewilligungszeitraum, Gemeinderatsbeschluss, Mehrbelastung, Überlastungsanzeige, Pflichtenverstoß, Organisationsverschulden, Kassenversicherung, Missverhältnis, Rechtssicherheit, Haushaltsmittel, Kindergarten, Arbeitszeit, Antragsfrist, Vertretungsregelung, Organisationsmangel, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte, Abwesenheitsvertretung, Fürsorgepflicht, Risikoverteilung, Treueverhältnis, Schadensersatzanspruch, Gemeindeverwaltung

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