Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - unterbliebene Ladung zur mündlichen Verhandlung - rechtliches Gehör
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des [X.] vom 27. Juli 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das [X.] zurückverwiesen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gewähren muss.
Das [X.] [X.] ([X.]) hat am [X.] einen Termin zur mündlichen Verhandlung durchgeführt, zu dem es den (unvertretenen) Kläger versehentlich nicht geladen hatte. Mit Urteil vom selben Tage hat es die klageabweisende Entscheidung des [X.] (SG) vom [X.] bestätigt und die Berufung in Abwesenheit des [X.] zurückgewiesen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Kläger beim [X.] (BSG) Beschwerde eingelegt und Verfahrensfehler iS von § 160 Abs 2 [X.] [X.]gesetz ([X.]) geltend gemacht.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig und begründet. Das [X.] hat den Anspruch des [X.] auf ordnungsgemäße Mitteilung des Termins zur mündlichen Verhandlung (§§ 153 Abs 1, 110 Abs 1 Satz 1, 63 Abs 1 Satz 2 [X.]) und auf rechtliches Gehör (§ 62 [X.], Art 103 Abs 1 Grundgesetz
Die Beschwerde ist zulässig. Der Kläger hat diese Verfahrensfehler ausreichend iS von § 160a Abs 2 Satz 3 [X.] bezeichnet wenn er vorträgt, das [X.] habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 [X.]) verletzt, weil es über seine Berufung entschieden habe, ohne ihn zu dem anberaumten Verhandlungstermin am [X.] geladen zu haben.
Die Beschwerde ist auch im Sinne der Zurückverweisung begründet. Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG, § 62 [X.]) gewährleistet, dass die Beteiligten zum gerichtlichen Verfahren herangezogen werden und Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass der Entscheidung zum Prozessstoff zu äußern ([X.]
In der Rechtsprechung des BSG ist zudem anerkannt, dass über § 202 [X.] die absoluten Revisionsgründe, wie sie in der ZPO geregelt sind, auch in Verfahren vor der Gerichten der [X.]barkeit gelten, weil das [X.] insoweit keine Vorschriften enthält und die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten die entsprechende Anwendung des § 547 ZPO nicht ausschließen. Unter den absoluten Revisionsgrund des § 547 [X.] 4 ZPO fällt auch die unterbliebene Ladung, wenn deshalb weder der Beteiligte selbst noch sein etwaiger Bevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte (vgl BSG Urteile vom [X.] - 9a [X.] - [X.] 1984, 289; vom 15.10.1986 - 5b [X.] - [X.] 1987, 156; vom 10.12.1992 - 11 [X.] - [X.] 1993, 903; vom [X.] - [X.] 1993, 905; vom 22.11.1994 - 8 [X.] 8/94 - HVBG-Info 1995, 820 und vom 9.4.1997 - 9 RV 17/96 - [X.], 206; vgl auch [X.]
Auf diesem Verfahrensfehler beruht auch das angefochtene Urteil. Denn nach § 547 ZPO ist bei einem absoluten Revisionsgrund die Entscheidung als "stets auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen", dh die Ursächlichkeit der Gesetzesverletzung wird unwiderleglich vermutet.
Nach § 160a Abs 5 [X.] kann das erkennende Gericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das [X.] zurückverweisen, wenn - wie hier - die Voraussetzungen des § 160 Abs 2 [X.] [X.] vorliegen. Der Senat macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Das [X.] wird im wieder eröffneten Berufungsverfahren auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben.
Meta
02.03.2010
Beschluss
Sachgebiet: R
vorgehend SG Düsseldorf, 7. Januar 2009, Az: S 26 R 318/06, Urteil
§ 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 62 SGG, § 202 SGG, § 547 Nr 4 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Zitiervorschlag: Bundessozialgericht, Beschluss vom 02.03.2010, Az. B 5 R 440/09 B (REWIS RS 2010, 8815)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 8815
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
B 13 R 97/15 B (Bundessozialgericht)
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Durchführung der mündlichen Verhandlung vor Beginn der eigentlich mitgeteilten Terminstunde
B 14 AS 177/12 B (Bundessozialgericht)
sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - fehlender Nachweis der vorherigen …
B 14 AS 178/12 B (Bundessozialgericht)
sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - fehlender Nachweis der vorherigen …
B 8 SO 72/16 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtanordnung des persönlichen …
B 14 AS 176/12 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Verletzung …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.