VG Würzburg, Urteil vom 08.01.2024, Az. W 8 K 23.30461

8. Kammer | REWIS RS 2024, 194

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Gegenstand

Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Kläger in Deutschland, Berücksichtigung von Nachfluchtaktivitäten, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Evangelisch-Lutherische ...kirche ..., persönliches Bekenntnis zum Christentum, christliche Aktivitäten, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde, exilpolitische Aktivitäten, einzelne Teilnahmen an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, Gefahrerhöhung durch repressive Maßnahmen gegen Protestbewegung im Iran


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 23.30461

08.01.2024

VG Würzburg 8. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 08.01.2024, Az. W 8 K 23.30461 (REWIS RS 2024, 194)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 194

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10 C 23/12

2 BvR 1838/15

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