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Iran, keine Aussetzung des Gerichtsverfahrens, ergebnisoffene Prüfung und Entscheidungsbefugnis sowohl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als auch des Gerichts trotz Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für die Kläger in Griechenland, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für die Kläger in Deutschland, Ehepaar, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Griechenland, Voice of Truth, Evangelisch-Lutherische, Gemeinde Gemünden, persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Bibelkurse, Veranstaltungen, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde
Meta
21.11.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 21.11.2022, Az. W 8 K 22.30572 (REWIS RS 2022, 7120)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 7120
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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