Aktenzeichen W 8 K 23.30461

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ECLI:
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RCN:
RCNG6C3XYW7RE8ZCDD

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VG Würzburg: Urteil vom 08.01.2024

Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Kläger in Deutschland, Berücksichtigung von Nachfluchtaktivitäten, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Evangelisch-Lutherische ...kirche ..., persönliches Bekenntnis zum Christentum, christliche Aktivitäten, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde, exilpolitische Aktivitäten, einzelne Teilnahmen an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, Gefahrerhöhung durch repressive Maßnahmen gegen Protestbewegung im Iran

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