Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.01.2009, Az. XII ZR 103/07

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 5549

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[X.]BESCHLUSS XII ZR 103/07 vom 21. Januar 2009 in der Familiensache

Der [X.] Zivilsenat des [X.] hat am 21. Januar 2009 durch die Vorsitzende Richterin [X.] und [X.], Prof. Dr. Wagenitz, Dose und [X.] beschlossen: Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 5. November 2008 wird dahin berichtigt, dass in der Bezeichnung des angefochtenen Ur-teils die Jahreszahl 2006 durch die Jahreszahl 2007 ersetzt wird. Bei dem fälschlich übernommenen Verkündungsdatum des [X.] Urteils handelt es sich um ein offensichtliches Schreib-versehen. Hahne [X.] Wagenitz Dose Klinkhammer
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.] - 103 F 2995/06 - [X.], Entscheidung vom 27.06.2007 - 7 UF 273/07 -

Meta

XII ZR 103/07

21.01.2009

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.01.2009, Az. XII ZR 103/07 (REWIS RS 2009, 5549)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 5549

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