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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS XII ZR 84/04
vom 4. Juli 2007 in der Familiensache
Der [X.] Zivilsenat des [X.] hat am 4. Juli 2007 durch die Vorsitzende Richterin [X.] und [X.], [X.], Prof. Dr. Wagenitz und [X.] beschlossen: Das Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 wird wegen offensichtli-cher Schreibfehler dahin berichtigt, dass es auf Seite 3 unter Rdn. 4 heißt: "durch Bescheid vom 10. März 2003" (nicht 2002) und auf Seite 4 unter Rdn. 8: "dessen Entscheidung in [X.], 1988 ff. veröffentlicht ist" (nicht: 1807 ff.). Hahne [X.] [X.] Wagenitz [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 F 408/03 - [X.], Entscheidung vom 21.04.2004 - 11 UF 2470/03 -
Meta
04.07.2007
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.07.2007, Az. XII ZR 84/04 (REWIS RS 2007, 3092)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 3092
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