Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.07.2007, Az. XII ZR 84/04

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 3092

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS XII ZR 84/04
vom 4. Juli 2007 in der Familiensache

Der [X.] Zivilsenat des [X.] hat am 4. Juli 2007 durch die Vorsitzende Richterin [X.] und [X.], [X.], Prof. Dr. Wagenitz und [X.] beschlossen: Das Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 wird wegen offensichtli-cher Schreibfehler dahin berichtigt, dass es auf Seite 3 unter Rdn. 4 heißt: "durch Bescheid vom 10. März 2003" (nicht 2002) und auf Seite 4 unter Rdn. 8: "dessen Entscheidung in [X.], 1988 ff. veröffentlicht ist" (nicht: 1807 ff.). Hahne [X.] [X.] Wagenitz [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 F 408/03 - [X.], Entscheidung vom 21.04.2004 - 11 UF 2470/03 -

Meta

XII ZR 84/04

04.07.2007

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.07.2007, Az. XII ZR 84/04 (REWIS RS 2007, 3092)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 3092

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.