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Asyl, Herkunft Afghanistan: Keine Gruppenverfolgung von Schiiten und Hazara und keine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben durch bewaffnete Konflikte oder Anschläge
Meta
23.04.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 23.04.2018, Az. W 1 K 18.30201 (REWIS RS 2018, 10338)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 10338
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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