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Rückkehr nach Afghanistan für alleinstehenden jungen Mann zumutbar
Meta
06.02.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 06.02.2018, Az. M 17 K 17.32952 (REWIS RS 2018, 14354)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 14354
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Abschiebungsverbot leistungsfähiger Afghanen
Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Staatsangehörigen der Volksgruppe der Hazara
Kabul und Herat sind im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan als Fluchtalternative geeignet
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans für im Iran aufgewachsenen Hazara
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