Aktenzeichen W 1 K 18.30201

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RCNVADWMM3SBU42UGQ

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VG Würzburg: Urteil vom 23.04.2018

Asyl, Herkunft Afghanistan: Keine Gruppenverfolgung von Schiiten und Hazara und keine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben durch bewaffnete Konflikte oder Anschläge

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