VG Bayreuth, Gerichtsbeschluss vom 21.11.2023, Az. B 7 K 23.35

7. Kammer | REWIS RS 2023, 7885

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Gegenstand

Auslegung von Prozesserklärungen, Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Feststellungsinteresse, anderweitige Rechtshängigkeit, Rechtsschutzbedürfnis, Inverkehrbringungsverbot, ein zur Herstellung eines Nahrungsergänzungsmittels (Kapseln, Tabletten) zugesetzter Stoff als Rieselhilfe, Rieselhilfe als, Zur Auslegung und zum Verhältnis der Begriffe der Lebensmittelzusatzstoffe und der Verarbeitungshilfsstoffe, Kein Erfordernis einer technologischen Wirkung bezogen auf das Endprodukt als Bestandteil der Zusatzstoffdefinition, Erfordernis einer mengenmäßigen Reduktion des verwendeten Stoffes hinsichtlich des Merkmals der Rückstände, Spezialität des Tatbestandes der Verarbeitungshilfsstoffe gegenüber dem der Lebensmittelzusatzstoffe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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B 7 K 23.35

21.11.2023

VG Bayreuth 7. Kammer

Gerichtsbeschluss

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Bayreuth, Gerichtsbeschluss vom 21.11.2023, Az. B 7 K 23.35 (REWIS RS 2023, 7885)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7885

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Referenzen
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3 C 7/14

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9 B 56/11

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