Aktenzeichen 6 B 14/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:201217B6B14.17.0
RCN:
RCNW8CCFCAAFF4AB9P

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 20.12.2017

Verfahrensmangel wegen Verkennung des berechtigten Interesses i.S.v. § 43 Abs. 1 VwGO

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