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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS [X.] 183/01 vom 15. Februar 2005 in der Patentnichtigkeitssache
Bundespatentgericht Entsch. v. 22.05.01 - 2 Ni 44/99 ([X.])
[X.] 183/01
Der X. Zivilsenat des [X.] hat am 15. Februar 2005 durch [X.] Melullis, [X.], die Richte-rin Mühlens und [X.] Meier-Beck und [X.]
beschlossen:
1. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.645,94 • festgesetzt.
2. Zugunsten des [X.] wird gemäß § 144 Abs. 1 [X.] ein Teilgegenstandswert von 25.564,59 • festgesetzt.
3. Die Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Vorbereitung des Termins am 14. Dezember 2004 und für die Teilnahme an diesem Termin wird unter Einschluß aller Auslagen und Abgaben auf 3.700,-- • festgesetzt.
[X.]
Meta
15.02.2005
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.02.2005, Az. X ZR 183/01 (REWIS RS 2005, 5020)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 5020
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