2. Strafsenat | REWIS RS 2016, 8104
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14.07.2016
Oberlandesgericht Hamm 2. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: Ausl
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.07.2016, Az. 2 Ausl 93/16 (REWIS RS 2016, 8104)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8104
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Zur Zulässigkeit der Auslieferung nach Bulgarien
Auslieferungshindernis beim Fehlen der Mindesthaftbedingungen im ersuchenden Staat
Vereinfachte Auslieferung: Pflicht zu Überprüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsstaat
Mindesthaftbedingungen in Bulgarien überschreiten nicht die Schwelle zur Annahme eines Auslieferungshindernis'
1 Ausl AR 44/17 (OLG Nürnberg)
Anordnung von Auslieferungshaft und Auslieferung nach Bulgarien zur Strafvollstreckung
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