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EU-Biosiegel - Äquivalenzabkommen - Auslegung einer Rechtsnorm unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes
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17.02.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 17.02.2016, Az. M 18 K 14.5345 (REWIS RS 2016, 16068)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 16068
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Zolltarifliche Einreihung eines Produkts zur diätetischen Behandlung von Gefäßerkrankungen als Arzneiware