7. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5348
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Revision, Wiedereinsetzung, Angeklagte, Telefax, Zeitpunkt, Angeklagten, formgerecht, Anforderungen, Revisionseinlegungsfrist, Verschulden, Voraussetzungen, Infrastruktur, Formmangel, Fax, Revision des Angeklagten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, keinen Erfolg
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03.08.2023
BayObLG München 7. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 03.08.2023, Az. 207 StRR 210/23 (REWIS RS 2023, 5348)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5348
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