4. Strafsenat | REWIS RS 2016, 11611
STRAFRECHT TIERE STRAFTATEN TIERSCHUTZ OBERLANDESGERICHT HAMM Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
10.05.2016
Oberlandesgericht Hamm 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: Ws
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.05.2016, Az. 4 Ws 113/16 (REWIS RS 2016, 11611)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11611
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 C 29/16 (Bundesverwaltungsgericht)
3 C 28/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Tierschutzrechtliche Maßnahmen: Auflösung des Bestandes und Untersagung des Haltens und Betreuens von Schweinen
Dauerhafte Fortnahme von Tieren
Tierschutzrecht, Rinderhaltungsverbot, Tierschutzwidrige Fütterungs- und Haltungsbedingungen, Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV), Verhältnismäßigkeit trotz wirtschaftlicher Interessen
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.