Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.12.2022, Az. 11 W 62/22

11. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 8981

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

11 W 62/22

21.12.2022

Oberlandesgericht Hamm 11. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: W

Vorgehend: Landgericht Essen, 1 O 253/21

§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, Art. 82 DSGVO, § 17 GVG

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.12.2022, Az. 11 W 62/22 (REWIS RS 2022, 8981)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8981

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

B 1 SF 1/22 R (Bundessozialgericht)

Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Datenschutzrecht - Schadenersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung - datenschutzrechtliche Verstöße im …


II B 93/21 (Bundesfinanzhof)

(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.06.2022 - II B 92/21: Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO)


II B 92/21 (Bundesfinanzhof)

Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO


VI ZB 82/20 (Bundesgerichtshof)

Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen einen für ihn tätigen Durchgangsarzt


VI ZB 80/20 (Bundesgerichtshof)

Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen einen für ihn tätigen Durchgangsarzt


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

II B 92/21

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.