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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Strafzumessung bei versuchter schwerer Brandstiftung: Beachtung des Doppelverwertungsverbots bei der Strafrahmenbestimmung; Berücksichtigung von Strafrahmenmilderungsgründen
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 28. August 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Zur Strafzumessung durch das [X.] bemerkt der Senat ergänzend:
Das [X.] hat ausgeführt, soweit der [X.] nach § 21 StGB die Annahme eines minder schweren Falles hätte rechtfertigen können, hätte er gemäß § 50 StGB bei der weiteren Strafzumessung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Damit hat es verkannt, dass das Verbot der Doppelverwertung gemäß § 50 StGB nur für die Strafrahmenbestimmung gilt. Für die konkrete Strafzumessung ist hingegen eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten, darunter auch derjenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa [X.], Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, [X.]R StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5). Mit Blick auf die weiteren [X.] sowie die Höhe der Strafen, auf die das [X.] erkannt hat, ist jedoch auszuschließen, dass der Strafausspruch auf diesem Rechtsfehler beruht.
Becker Hubert Schäfer
Gericke Spaniol
Meta
04.02.2014
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Hildesheim, 28. August 2013, Az: 26 KLs 21 Js 31356/12
§ 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 46 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 50 StGB, § 306a Abs 3 StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 3 StR 452/13 (REWIS RS 2014, 8189)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 8189
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 452/13 (Bundesgerichtshof)
1 StR 355/19 (Bundesgerichtshof)
(Konkurrenzen bei einer versuchten Tat und einer Bedrohung)
2 StR 512/19 (Bundesgerichtshof)
Strafzumessung: Umfang des Doppelverwertungsverbotes bei Zusammentreffen von Strafmilderungsgründen
2 StR 1/18 (Bundesgerichtshof)
Strafrahmenbemessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafrahmenmilderung unter Berücksichtigung der Sperrwirkung bei Gesetzeskonkurrenz
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