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Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots
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06.04.2022
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 06.04.2022, Az. AN 18 E 22.00689 (REWIS RS 2022, 316)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 316
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