VG München, Entscheidung vom 08.04.2022, Az. M 26a E 22.709

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Gegenstand

Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

M 26a E 22.709

08.04.2022

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 08.04.2022, Az. M 26a E 22.709 (REWIS RS 2022, 266)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 266

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7 L 1768/21

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