Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.09.2022, Az. 2 StR 462/21

2. Strafsenat | REWIS RS 2022, 5418

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

1. Der Angeklagten [X.]wird auf ihren Antrag und ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung ihrer Revision gegen das Urteil des [X.] vom 31. Mai 2021 gewährt.

2. Der Beschluss des [X.] vom 9. September 2021, mit dem die Revision der Angeklagten [X.]gegen das vorbezeichnete Urteil als unzulässig verworfen wurde, ist gegenstandslos.

Gründe

1

Der Angeklagten [X.]ist auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung ihrer form- und fristgerecht eingelegten Revision zu gewähren. Sie hat binnen der in § 45 Abs. 1 StPO genannten Frist dargetan und glaubhaft gemacht, dass sie an der Versäumung der [X.] kein Verschulden trifft und die versäumte Handlung zugleich nachgeholt. Damit ist der Beschluss des [X.] vom 9. September 2021, mit dem die Revision der Angeklagten gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen wurde, gegenstandslos.

[X.]     

      

Appl     

      

Eschelbach

      

Meyberg     

      

Lutz     

      

Meta

2 StR 462/21

28.09.2022

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Köln, 31. Mai 2021, Az: 111 Ks 21/20

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.09.2022, Az. 2 StR 462/21 (REWIS RS 2022, 5418)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 5418

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 StR 259/23 (Bundesgerichtshof)

Strafverurteilung wegen Betäubungsmitteldelikt: Einziehung von Tatobjekten nach Verfahrensbeschränkung


4 StR 146/23 (Bundesgerichtshof)


3 StR 447/16 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Auswirkungen einer unwirksamen Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist


4 StR 506/23 (Bundesgerichtshof)


3 StR 80/23 (Bundesgerichtshof)


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.