Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen: Tatbestandsmerkmal des Quälens und der böswilligen Verletzung der Fürsorgepflicht bei Unterlassen der notwendigen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch die Mutter eines durch ihren Lebensgefährten schwerverletzten Säuglings
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