Aktenzeichen 2 StR 370/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:140317B2STR370.16.0
RCN:
RCNXHEEW74BNGC3VS4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.03.2017

Verdeckungsabsicht: Schwerer Raub als taugliche Vortat

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