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Asyl, Äthiopien: Mindestmaß an exilpolitischer Betätigung begründet keine Verfolgungsgefahr
Meta
27.06.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 27.06.2018, Az. B 7 K 17.33411 (REWIS RS 2018, 7052)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 7052
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgloses Asylbegehren eines Klägers aus Äthiopien - Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Oromo
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - exilpolitische Betätigung
Prozesskostenhilfe für Asylverfahren wegen exilpolitischer Betätigung (Herkunftsland Äthiopien)
Keine beachtliche Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen exilpolitischer Aktivitäten
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen äthiopischen Staatsangehörigen oromischer Volkszugehörigkeit infolge exilpolitischer Betätigung
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