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Keine beachtliche Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen exilpolitischer Aktivitäten
Meta
15.08.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 15.08.2018, Az. B 7 K 17.31116 (REWIS RS 2018, 4752)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 4752
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - exilpolitische Betätigung
Keine asylrechtlich relevante Gruppenverfolgung von oromischen Volkszugehörigen in Äthiopien
Erfolgloses Asylbegehren eines Klägers aus Äthiopien - Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Oromo
Erfolglose Klage eines Äthiopiers wegen Folgeantrag gestützt auf exilpolitische Aktivitäten
Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien bei Vorverfolgung und exilpolitischer Betätigung
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