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Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - exilpolitische Betätigung
Meta
31.08.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 31.08.2018, Az. B 7 K 17.32128 (REWIS RS 2018, 4219)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 4219
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine beachtliche Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen exilpolitischer Aktivitäten
Erfolglose Klage eines Äthiopiers wegen Folgeantrag gestützt auf exilpolitische Aktivitäten
Keine asylrechtlich relevante Gruppenverfolgung von oromischen Volkszugehörigen in Äthiopien
Erfolgloses Asylbegehren eines Klägers aus Äthiopien - Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Oromo
Asyl, Äthiopien: Mindestmaß an exilpolitischer Betätigung begründet keine Verfolgungsgefahr
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