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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
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PDF anzeigen [X.] ZR 73/09 vom 3. November 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 3. November 2010 durch [X.] Strohn, die Richterinnen [X.] und [X.] sowie [X.] und [X.] beschlossen: Der Beschluss des [X.] vom 11. Oktober 2010 wird dahin berichtigt, dass es im ersten Absatz richtig heißen muss: "Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 26. Zivilsenats des Kam-mergerichts vom 26. Januar 2009 (richtig: 4. Februar 2009 gemäß [X.] vom 22. Juni 2009) wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz- 3 - (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gründe vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf. –". Strohn
[X.] Reichart Drescher
[X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 01.02.2008 - 35 O 25/07 - KG, Entscheidung vom 04.02.2009 - 26 U 35/08 -
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03.11.2010
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.11.2010, Az. II ZR 73/09 (REWIS RS 2010, 1755)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 1755
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