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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Gebrauchmachen im Inland; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Revisionszulassung
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Sie wird dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage weiter zu klären, inwieweit § 28 Abs. 4 FeV anwendbar ist, wenn eine ausländische [X.] unter einem offensichtlichen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
3 B 76/10, 3 B 76/10 (3 C 9/11)
07.02.2011
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2010, Az: 10 A 10411/10, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 28 Abs 4 FeV
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.02.2011, Az. 3 B 76/10, 3 B 76/10 (3 C 9/11) (REWIS RS 2011, 9752)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 9752
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 C 34/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit bei Wohnsitzverstoß
3 C 25/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis
3 C 9/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis
3 C 26/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Offensichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis wirkt auch in einem umgetauschten EU-Führerschein fort
3 B 38/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information
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