Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.08.2016, Az. 3 StR 158/16

3. Strafsenat | REWIS RS 2016, 6427

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2016:230816B3STR158.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
3
StR 158/16
vom
23. August
2016
in der Strafsache
gegen

wegen gewerbsmäßiger Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung

-
2
-
Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 23.
August
2016
ein-stimmig beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 30.
September 2015 wird als un-begründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 [X.]); jedoch wird das vorgenannte Urteil
a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der ge-werbsmäßigen Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung in 20
Fällen schuldig ist (vgl. [X.], Beschluss vom 14.
Oktober 2014 -
3 [X.], [X.], 148, 151; [X.]/[X.], [X.], 59.
Aufl., §
260 Rn.
25, 25a);
b) im Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte anstatt zu einer "Freiheitsstrafe" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt ist.
Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des vorgenannten Urteils wird verworfen, weil diese Entscheidung der Rechtslage entspricht (§
465 Abs.
1 [X.]).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
[X.] [X.]Gericke

Spaniol [X.]

Meta

3 StR 158/16

23.08.2016

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.08.2016, Az. 3 StR 158/16 (REWIS RS 2016, 6427)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 6427

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

3 StR 167/14 (Bundesgerichtshof)


3 StR 167/14 (Bundesgerichtshof)

Embargoverstoß nach dem Außenwirtschaftsgesetz: Günstigkeitsvergleich bei geändertem Gesetz; Anwendbarkeit neuen Rechts bei Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals …


3 StR 62/14 (Bundesgerichtshof)

Außenwirtschaftsrecht: Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Zuwiderhandelns gegen das europäische Iran-Embargo


3 StR 347/15 (Bundesgerichtshof)


3 StR 62/14 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

3 StR 167/14

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.