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PDF anzeigenBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 112/07 vom 12. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Der [X.] hat am 12. Dezember 2007 durch [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 14. November 2007 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Klägerin wiederholt darin lediglich ihre Angriffe aus der [X.], die der Senat bereits geprüft und mit dem Beschluss abschlägig beschieden hat. [X.] [X.] [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 23.03.2006 - 3 O 1523/04 - [X.], Entscheidung vom 05.04.2007 - 1 U 446/06 -
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12.12.2007
Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.12.2007, Az. IV ZR 112/07 (REWIS RS 2007, 334)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 334
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